nimmt noch jemand aus unserem Kreis am Lizenzierungsservice für Vergriffene Werke (VW-LiS) teil? Nach https://www.dnb.de/DE/Professionell/Services/VW-LiS/vwlis_node.html#doc187226bodyText7 ist es ja so, dass die lizenzierten Werke im OPAC mit dem Hinweis “Wahrnehmung der Rechte durch die VG Wort (§ 51 VGG)” versehen werden müssen. Wie bildet man diesen Hinweis am besten in den Digitalen Sammlungen ab?
Ich gehe davon aus, Deine Frage bezieht sich auf den 1. Punkt? Ich würde an dieser Stelle dann schauen was die DNB dazu sagt und die Lizenzen Gruppe hat dazu folgende Empfehlung herausgegeben:
<mods:accessCondition type="restriction on access" xlink:href="http://purl.org/coar/access_right/c_abf2" displayLabel="Access Status">
Open Access
</mods:accessCondition>
<mods:accessCondition type="use and reproduction" xlink:href="http://rightsstatements.org/page/InC/1.0/">
Urheberrechtsschutz 1.0
</mods:accessCondition>
<mods:accessCondition type="out of print work">
Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)
</mods:accessCondition>
Sehr gerne verschieben, anfangs ging es mir um die Anzeige im Viewer, aber primär liegt das Problem tatsächlich in Goobi workflow. Bei der Frage, wie die Information über die OAI-Schnittstelle ausgespielt wird, und ob sie zB für BASE und DDB auswertbar ist, wäre dann aber wieder der Viewer betroffen
Die DDB holt sich über OAI die METS/MODS Dateien. Mit einer Anpassung in Goobi workflow wäre diese Frage also automatisch erledigt.
BASE wertet - soweit ich weiß - die Dublin Core Einträge aus. Gemeinsam mit der UB Bielefeld haben wir die OAI Schnittstelle seinerzeit so optimiert, dass alle Anforderungen für BASE abgebildet werden konnten. Die letzte Anpassung am Goobi viewer Connector, die eventuell relevant sein könnte, ist eine Erweiterung aus dem Juli 2020, bei der die Rechteangaben in dc:rights /> noch individueller gesteuert werden können. Sollten hier in der Praxis wirklich Probleme auftauchen würde ich einfach um ein Beispiel bitten, vermutlich lässt sich das einfach über Konfiguration dann lösen.