Zugriffszahlen auf einzelne Werke im Viewer?

Liebe Community,
erfasst jemand von euch Klickzahlen auf einzelne Werke?
Wenn man am Lizenzierungsservice der DNB für vergriffene/nicht verfügbare Werke teilnehmen möchte, wäre das eine Voraussetzung. Deshalb würde mich die Lösung aus anderen Häusern interessieren, falls es sie gibt.

Viele Grüße
Christiane

Liebe Christiane,

wir erfassen die Zugriffe je Werk nicht. Aber im Zusammenhang mit VW-LiS bin ich auch auf das Problem aufmerksam geworden. Deine Frage bezieht sich vermutlich auf § 7 (3) des Rahmenvertrages. Ich lese die Erhebung der Zugriffszahlen als optional (“…,soweit vorhanden,…”). Relevant wird die genaue Zahl ja ohnehin erst bei mehr als 500 Zugriffen für ein Werk. So lange hier kein begründeter Verdacht besteht, dass ein Werk mehr als 500 mal abgerufen wurde, sehe ich keine Pflicht zum generellen Nachweis der Zugriffszahlen.

Mal davon ab könnten die Zahlen natürlich schon generell interessant sein…

Viele Grüße
Andreas

Wir haben als ZLB in Berlin die GoobiViewer-Entwicklung beauftragt, die Ansichten und Downloads (jeweils ‘total’ und ‘unique’) pro Werk zu erfassen - d.h. für Retrodigitalisate und auch für Elektronische Publikationen (bei uns zumeist PDF). Das läuft bei uns jetzt das dritte Jahr und wir können über die API die Zahlen pro gewünschtem Zeitraum abfragen.
Interessant für uns wäre hier auch, was bei VW-LiS dann als ‘Zugriff’ gewertet wird. Ein ‘Download’ oder eine (Seiten-)Ansicht?
Viele Gruesse!
Michael

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…und ob nur im Browser oder auch via Schnittstelle. Letzteres wäre bei den Zugriffen der KI-Bots natürlich fatal.

Ja, genau. Ich bezog mich auf §7 (3). Du hast Recht, die Verpflichtung besteht nur, wenn Abrufzahlen vorhanden. Mit dieser Auslegung könnten wir erst einmal arbeiten. Bleiben noch die recht ordentlichen Lizenzgebühren … - ist aber kein Goobi-Thema :slight_smile:
Grüße
Christiane

Da von “ein Buch” im Rahmenvertrag die Rede ist, gehe ich vom Download des Gesamtwerks aus, nicht von einer Einzelseite oder einem Kapitel. Zeitschriften sind offenbar (noch) ausgenommen. Ev. zielt die VG-Wort auf Lehrbuchklassiker mit dieser Klausel ab.

Ok., also sollten wir zukünftig in der Ermittlung der Zugriffszahlen zwischen Downloads des kompletten Werks und der von einzelnen Teilen wie Kapiteln oder einzelnen Seiten unterscheiden.
@jan und @steffen - mögt ihr das vormerken und ist das eventuell etwas für die diesjährigen Goobi-Tage?