Zugriffsbeschränkungen für Digitalisate

allgemeine Beschreibung:

Bei Digitalisaten gibt es aus unterschiedlichen Gründen Zugriffsbeschränkungen (access restrictions). Diese Beschränkungen können sich aus Lizenzrechten ergeben oder sind in den Inhalten der digitalisierten Medien begründet.

Diese Zugriffsbeschränkungen/Lizenzbedingungen müssen in Goobi-Produktion als Teil der Metadaten erfasst werden.

Die in den Metadaten erfassten Metadaten müssen dann vom Viewer ausgewertet werden und die notwendigen Zugriffsbeschränkungen umgesetzt werden.

Folgende Beschränkungen sehe ich:

1. Beschränkungen aus lizenzrechtlichen Gründen (Lizenzen)

  1. moving wall (unbeschränkter/beschränkter Zugriff nach Ablauf einer bestimmten Zeit)
  2. Anzahl gleichzeitiger Zugriffe (Digitalisierung „verschlissener Exemplare“, …)
  3. Beschränkung auf spezielle IP-Bereiche (Arbeitsplätze in den Räumen der Bibliothek)

2.Beschränkungen aus inhaltlichen Gründen (rassistischer Inhalt, Völkerverhetzung, …)

  1. Beschränkung auf spezielle Benutzer/Benutzergruppen
  2. Beschränkung auf spezielle IP-Bereiche (Einzel-Plätze)

Die Zugriffsbeschränkungen können aus unterschiedlichen Bereichen kommen und parallel und zum Teil zeitweise gelten. Es muß also möglich sein

  • mehrere Zugriffsbeschränkungen einzugeben und
  • Regeln festzulegen, wie die einzelnen Beschränkungen zusammen wirken.

Die Zugriffsbeschränkungen gelten nur für Ansicht der Inhalte (Bilder, Volltexte). Die Zugriffsbeschränkungen beschränken die Anzeige von Metadaten nicht. Bei der Anzeige der Metadaten sollen die geltenden Zugriffsbeschränkungen angezeigt werden. Eventuell sollen Hinweise angezeigt werden können, auf welchen Wegen der Zugriff auf die Inhalte (Bilder, Volltexte) erfolgen kann. Zugriffsbeschränkungen auf die Inhalte schränken die Suche nicht ein. Die Anzeige von Metadaten sind grundsätzlich unbeschränkt.

Anforderungen an Goobi-Production

  1. In Goobi-Production sollen immer Lizenzbedingungen eingetragen werden, auch wenn diese Lizenzbedingungen keine Zugriffsbeschränkungen beinhalten (z.B.: CC-Lizenzen).
  2. In den Regelsätzen sollen die Felder definiert werden können, in die die notwendigen Daten zur Durchsetzung der Zugriffsbeschränkungen eingetragen werden können z.B: bei Moving-wall:
    1. Kennzeichen, dass eine Movingwall gilt
    2. Lizenz, die während der Laufzeit der Movingwall gilt
    3. Jahr (Datum), ab dem die Movingwall abgelaufen ist und die Lizenz, die unter 1. eingegeben wurde, gilt.
    4. Lizenz, die nach Ablauf der Movingwall gelten soll

Anforderungen an den Goobi-Viewer

  1. Es muss konfigurierbar sein, wie die in den Metadaten enthaltenen Lizenzen und anderen Zugriffsbeschränkungen zusammenwirken.
  2. Zugriffs- und Nutzungsbeschränkungen, die sich aus dem Urheberrecht ergeben, gelten immer (z.B. Druck oder Speichern von 10% eines monographischen Werkes pro Sitzung, Anzahl paralleler Aufrufe, …).
  3. Sind Zugriffsbeschränkungen aus inhaltlichen Gründen in den Metadaten enthalten, gelten diese zusätzlich zu den Beschränkungen aus dem Urheberrecht.
  4. Die Zugriffsbeschränkungen und Lizenzbedingungen müssen angezeigt und erläuternde Informationen verlinkt werden können.
2 „Gefällt mir“

Lieber Herr Voß,

vielen Dank für die Zusammenstellung der einzelnen Punkte. Ich werde mir das einmal in Ruhe durchlesen und im Team besprechen. Einige Dinge können wir nämlich bereits, andere noch nicht.

Für die Dinge die wir bereits können werden wir die Dokumentation um konkrete Use-Cases ergänzen.

Viele Grüße und einen guten Start in die neue Woche wünscht,

Jan Vonde :slight_smile:

Das ist so bei uns vollständig umgesetzt.
Kurz: Wir können mehrere, verschiedene Lizenzen (mit Zeiträumen) angeben und z.B. die Ansicht auf die Räume der Bibliothek beschränken.

Was uns fehlt - wir haben das in diesem Augenblick für die Verarbeitung einer Fernleihe durchgespielt -, ist der partielle Download entweder der 10% oder eines Artikels.

Ein Artikel-Download würde schon viel bringen.

Dem Goobi viewer fehlen zur Zeit folgende Dinge:

  • wie von @bbfks angemerkt den partiellen Download einschränken
  • wie von @mvoss beschriebe die Anzahl der parallelen Zugriffe einschränken
  • eine überarbeitete Ansicht auf den Bereich im Backend
  • eine Erweiterung der Dokumentation um eine Beschreibung die Funktionalität und verschiedener Use-Cases

Bei Fragen und Anregungen dazu können wir hier gerne darüber diskutieren. Ansonsten sei an dieser Stelle auch noch einmal auf die Möglichkeit verwiesen einzelne Nutzer hier im Forum über private Nachrichten anschreiben zu können. Gerne stellen wir auch den Kontakt zwischen interessierten Einrichtungen her.

Ein schönes Wochenende wünscht,

Jan :slight_smile:

Die Anzahl paralleler Aufrufe muss meines Wissens nach nicht berücksichtigt werden.

@bbfks aber in anderen Anwendungsszenarien ist das notwendig.

Der ursprüngliche Kontext zur Anpassung des Viewers war das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG). Die entsprechende Unterstützung sollte als Entwicklungsstrang und Produktfeature erkennbar sein.

Weitere Anpassungen sind imho eben eine andere Baustelle. (Wobei das mit dem parallelen Anschauen - glaub ich - bei uns auch gelöst ist)

Danke.

Zumindest mit dem Goobi viewer kann das parallele Anschauen nicht gesteuert werden. Eventuell ist hier eine andere Lösung im Einsatz.

Ich hab grade bei uns nochmal geschaut (metadataDisplayrules): es gibt bei uns Lizenzen mit dem Vermerk: maxConcurrentUse 1 bis 3. Die wurden ganz am Anfang speziell für uns eingerichtet, um die Anzeige von Digitalisaten im Lesesaal zu steuern. Vielleicht ist hier schon die Lösung.

Davon abgesehen wäre ein Beispiel für ein Anwendungsszenario zum paralellen Ansicht gut, da ich eigentlich vermute, dass solche Regelungen für Bibliotheken gar nicht mehr relevant sind. bzw. für Workflows, die Digitalisate zur Verfügung stellen, diese restriktiven Regelungen gar nicht gelten.

@bbfks Die Daten werden so erfasst aber nicht ausgewertet. Die Konfiguration wurde durch die Einrichtung selbst vorgenommen. Die Idee wurde seinerzeit in der Community geteilt, ist dann aber irgendwie im Sande verlaufen.

Danke @jan für das Herauskramen der Diskussion von damals: die Einschränkung paralleler Zugriffe resultierte wohl aus § 52b UrhG. Dieser Paragraph ist in der jetzigen Version des Gesetzes entfallen.

Damit wird auch das Feature nicht mehr benötigt, um einen urheberrechtskonformen Viewer zu bauen.

In dem Zusammenhang hätte ich noch folgende Anforderungen, die sich aus Urheberrecht oder Lizenzbedingungen ergeben können:

  • Abstract ist üblicherweise als Metadatum erfasst, kann aber den selben Bedingungen unterliegen wie der Volltext selbst. Auch da müsste es dementsprechend die Möglichkeit geben, die Anzeige einzuschränken.
  • Die Durchsuchbarkeit von Volltexten sollte steuerbar sein. Es kann erforderlich sein, das Werk aufzulisten, aber die Volltextsuche für das Werk einzuschränken.
  • Möglicherweise auch die Anzeige des Suchergebnisschnipsels: Dzt wird ein Ausschnitt des Volltextes gezeigt, der den Suchbegriff enthält, auch wenn der Volltext selbst nicht angezeigt wird.
  • Downloadeinschränkung für höher auflösende Digitalisate.