Es gibt ja die Möglichkeit, einzelne Strukturelemente hinsichtlich der Zugriffsberechtigung zu beschränken, z.B. weil die Urheberrechte zu den Autor:innen nicht geklärt werden konnten und daher z.B. ein Artikel aus einem Werk nur in den Bibliotheksräumen zugänglich sein soll.
Das lässt sich nun im Prinzip mit sehr vielen Strukturelementen tun (neben Beiträgen auch Vorworte, Titelseiten, …).
Um hier Wildwuchs zu vermeiden, überlegen wir, die so beschränkbaren Strukturelemente jedoch zu 'beschränken’.
Hat denn hier schon jemand mehr Erfahrung und kann aus einer Praxis Hinweise für ein gutes Tun geben?
Ich finde die Option interessant, habe mich bisher aber damit nicht beschäftigt. Wie wird das denn technisch umgesetzt?
Dieses Werk Dein Browser wird geprüft! ist zB bis zum Jahr 2091 gesperrt. Einzelne Passagen wie wie das Inhaltsverzeichnis dürften aber bereits jetzt angezeigt werden.
In der Metadatenerschließungsmaske von Goobi workflow sieht das so aus:
Die Freigabe eines Strukturelementes würde ich wahrscheinlich über die Zugriffsbeschränkung regeln? Die Moving wall, über die die Freigabe des ganzes Werkes gesteuert wird, gilt weiterhin für alle anderen Strukturelemente des Werkes?
Wir nutzen das eher so, dass wir Teile eines Werks zugriffs-beschränken. Hier kann das Metadatum der Zugriffsbeschränkung einfach im Regelsatz zum entsprechenden Strukturelement hinzugefügt werden, dann muss im METS-Editor der entsprechende Zugriffbeschränkungs-Wert vergeben werden, und dann eine Neu-Export in den Viewer erfolgen.
Für den genannten Fall, dass das gesamte Werk gesperrt und nur ein Teil frei verfügbar gemacht wird, bin ich skeptisch, dass das aktuell so leicht umsetzbar ist.
Spannend. Ihr gebt also ein komplettes Werk frei, sperrt aber einzelne Strukturelemente, wenn ich es richtig verstehe.
Wird die Freigabe auch über eine moving wall gesteuert?
Wichtig finde ich den Hinweis in den bibliographischen Daten: “Seiten 245 und 261 sind noch bis 2057 urheberrechtlich geschützt. Sie können nur vor Ort an PC-Arbeitsplätzen der ZLB angesehen werden.”
Sammelwerke oder Zeitschriften (aus einer “beschränkungspflichtigen” Zeit) werden bei uns eher insgesamt unter einer accesscondition bereitgestellt, so dass die Bände und Inhalte nur innerhalb der Bibliothek oder angemeldeten Nutzenden gezeigt werden.
Da es sehr aufwändig wäre, alle Rechtenehmer einer Zeitschrift (oder eines Bandes) zu recherchieren, ist es für uns wahrscheinlicher, dass wir einzelne Aufsätze von Autor:innen freischalten, von den wir sicher sind, dass wir das nun können oder weil wir eine entsprechende Vereinbarung getroffen haben.
Die alternative Methode ist, die einzelnen beschränkungsbefreiten Aufsätze als solche in den viewer zu stellen. So geschieht es projektweise bei uns und anderswo.