Hier eine Frage, die sicher schon häufiger diskutiert wurde, aber vielleicht könnt ihr euren Stand der Diskussion dazu mal mitteilen und vielleicht gibts auch noch andere Perspektiven darauf.
Ich habe gerade wieder mal einen Antrag auf Entfernung einer GoobiViewer-Publikation aus dem Google-Index eingereicht, so dass ein bestimmter Personenname in dem Dokument aus Datenschutz-Gründen nicht gefunden werden soll.
Dabei muss ich darauf achten, verschiedene URLs auch mit den Präfixen anzugeben, um eben die (vorübergehende) Indizierung des Dokuments v.a. bzgl. des Volltextes zu verhindern, z.B.:
- https://digital.zlb.de/viewer/fulltext/DATENSATZNUMMER
-
https://digital.zlb.de/viewer/api/..../full.pdf
aber auch: -
https://digital.zlb.de/viewer/fulltext/DATENSATZNUMMER
(wegen … image/DATENSATZNUMMER/?activtab=fulltext)
Für mich wäre es nun einfacher, nur eine URL (bzw. einen Präfix) anzugeben, dann müsste der GoobiViewer jedoch alle dokument/publikationsbezogenen URLs nach dem Schema:
Das ist wahrscheinlich eine sehr große Veränderung, entbehrt aber auch einer gewissen Logik nicht und könnte auch aus anderen Gründen wünschenswert sein?
Was denkt ihr anderen?